Seit Mitte August kursiert ein Datum durch Telegram-Gruppen und Finanzportale: 31. Dezember 2026. Wer bis dahin Bitcoin kauft, soll ihn nach einem Jahr weiter steuerfrei verkaufen dürfen. Wer später kauft, zahlt künftig 25 % Abgeltungsteuer, egal wie lange er hält. Das klingt nach einem Countdown, und manche machen daraus schon die Parole „Jetzt noch schnell alles rein".
Dieser Artikel sortiert, was tatsächlich auf dem Tisch liegt, was davon feststeht (wenig) und was du bis Silvester sinnvoll tun kannst. Keine Steuerberatung, sondern die Einordnung aus Bitcoiner-Sicht. Die Grundlagen der heutigen Regel stehen in Bitcoin steuerfrei nach einem Jahr.
Stand 25. September 2026: ein Entwurf, kein Gesetz:
Es gibt einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der sich in der regierungsinternen Frühkoordinierung befindet. Das Kabinett hat ihn nicht beschlossen, dem Bundestag liegt nichts vor. Das Einkommensteuerreformgesetz 2027, das das Kabinett am 2. September verabschiedet hat, erwähnt Kryptowerte nicht. Heute gilt unverändert: ein Jahr Haltefrist nach § 23 EStG, danach steuerfrei. Alles unten beschreibt einen Plan, der sich noch ändern kann.
Was im Entwurf steht#
Die Eckpunkte, wie sie Steuerkanzleien und Presse aus dem Entwurf übereinstimmend wiedergeben:
| Heute (§ 23 EStG) | Laut Entwurf (§ 20 EStG) | |
|---|---|---|
| Einordnung | privates Veräußerungsgeschäft | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
| Haltefrist | 1 Jahr, danach steuerfrei | keine – jeder Gewinn steuerpflichtig |
| Steuersatz | persönlicher Satz (bis 45 %), nur innerhalb des ersten Jahres | 25 % Abgeltungsteuer + Soli (26,375 %), ggf. Kirchensteuer |
| Freibetrag | 1.000 € Freigrenze | 1.000 € Sparer-Pauschbetrag, geteilt mit Zinsen, Dividenden & Co. |
| Verluste | nur mit privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar | mit Kapitaleinkünften verrechenbar |
| Staking/Lending | sonstige Leistungen, 256 € Freigrenze | Kapitalerträge |
| Steuerabzug | keiner, du erklärst selbst | automatisch durch Krypto-Dienstleister ab 01.01.2028 |
| Fehlende Kaufbelege | Schätzung | pauschal 50 % des Verkaufserlöses als Gewinn |
Erfasst werden sollen sogenannte Tauschkryptowerte, also Kryptowerte im Sinne der EU-Verordnung MiCA, die als Tauschmittel dienen und von keiner Zentralbank ausgegeben werden, in der Praxis vor allem Bitcoin und Ether. NFTs, bestimmte Stablecoins und Security-Token sind ausgenommen.
Der entscheidende Satz betrifft den Bestandsschutz: Die neuen Regeln sollen nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind. Was du bis einschließlich 31.12.2026 kaufst, bleibt im alten Regime, mit einem Jahr Haltefrist und danach steuerfrei. Das Gesetz selbst soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, der automatische Abzug durch Börsen aber erst ein Jahr später starten. Für 2027 hieße das: neue Regeln, aber Selbsterklärung in der Steuererklärung.
Wie verlässlich ist der Stichtag?#
Nicht sehr. Drei Gründe:
- Der Zeitplan ist eng. Ein Gesetz, das am 1. Januar 2027 gelten soll, bräuchte Kabinettsbeschluss, drei Lesungen im Bundestag und den Bundesrat, und das in gut drei Monaten, für einen Entwurf, der noch nicht einmal durchs Kabinett ist. Rutscht das Verfahren, rutscht möglicherweise auch der Stichtag nach hinten.
- Stichtage werden verhandelt. In der Debatte des Sommers forderte die Linke eine Geltung ohne jede Übergangsfrist, die Union pochte auf Vertrauensschutz. Ein Datum in einem Referentenentwurf ist ein Angebot für diese Verhandlung, kein Versprechen.
- Rückwirkung ist begrenzt, aber nicht ausgeschlossen. Das Verfassungsrecht schützt Käufe, die im Vertrauen auf geltendes Recht getätigt wurden, recht gut, eine echte Rückwirkung auf längst abgeschlossene Käufe wäre heikel. Wie weit dieser Schutz in einem konkreten Gesetz reicht, entscheidet am Ende aber das Gesetz und notfalls Karlsruhe, nicht ein Entwurf.
Heißt: Der 31.12.2026 ist das Beste, was wir heute wissen. Sicher ist er nicht.
Also jetzt schnell kaufen?#
Die ehrliche Antwort: Wer ohnehin Bitcoin kaufen wollte, hat einen guten Grund, es vor dem Jahreswechsel zu tun. Wer nur wegen der Steuer kauft, macht den Fiskus zum Taktgeber seiner Anlageentscheidung.
Der Bestandsschutz ist genau dann etwas wert, wenn du mindestens ein Jahr hältst, und das tun Bitcoiner mit niedriger Zeitpräferenz ohnehin. Für diese Gruppe ist der Unterschied enorm: Ein Bitcoin, der Ende 2026 gekauft wird und in zehn Jahren das Zehnfache wert ist, wäre nach altem Recht komplett steuerfrei, nach neuem Recht gingen gut ein Viertel des Gewinns ans Finanzamt.
Drei Punkte sprechen trotzdem gegen Torschlusspanik:
- Kurs schlägt Steuer. Wer im Dezember zu einem Preis kauft, der 30 % über dem Preis vom März liegt, hat den Steuervorteil über Jahre wieder aufgebraucht. Ein Einmalkauf „weil Stichtag" ist eine Wette auf den Kurs der nächsten drei Monate.
- Nur Geld, das du nicht brauchst. Die alte Regel gilt: Investiere nur, was du mehrere Jahre liegen lassen kannst. Wer im Frühjahr 2027 verkaufen muss, zahlt ohnehin Steuern, alter wie neuer Regel nach.
- Regelmäßig kaufen bleibt vernünftig. Ein Sparplan über die nächsten drei Monate glättet den Einstiegskurs und fällt trotzdem vollständig in den Altbestand. Wer ohnehin monatlich spart, kann die Rate bis Dezember erhöhen, statt alles an einem Tag zu kaufen.
Und eine Gruppe profitiert sogar vom neuen Recht: Wer kurzfristig handelt und innerhalb eines Jahres verkauft, zahlt heute seinen persönlichen Steuersatz. Ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 20.800 € liegt der Grenzsteuersatz über 25 %, dann wäre die Abgeltungsteuer günstiger. Für Trader ist der Entwurf also eher eine Entlastung. Belastet werden die Sparer, die langfristig halten.
Was du bis Silvester erledigen solltest#
Unabhängig davon, ob der Entwurf so kommt, sind das die Schritte, die sich jetzt lohnen:
1. Kaufbelege sichern
Exportiere die komplette Transaktionshistorie jeder Börse und jedes Brokers, bei dem du je gekauft hast, mit Datum, Menge und Preis. Börsen verschwinden, Konten werden geschlossen, Exporte ändern ihr Format. Wer 2030 nicht mehr belegen kann, dass ein Coin aus 2024 stammt, riskiert, dass er wie Neubestand behandelt wird, und dann greift womöglich die 50-%-Pauschale. Belege von Peer-to-Peer- und Barkäufen gehören genauso dazu: Datum, Betrag, Kurs, notfalls eine eigene Notiz, die du zeitnah anlegst.
2. Altbestand und Neubestand trennen
Wie das Finanzamt künftig unterscheidet, welcher Coin alt und welcher neu ist, wenn beides in derselben Wallet liegt, lässt der bekannte Stand offen. Die sauberste Lösung liegt in deiner Hand: Coins, die bis 31.12.2026 gekauft wurden, in einer eigenen Wallet (oder zumindest einem eigenen Konto) halten und ab 2027 in eine neue Wallet kaufen. Mit sauberem UTXO-Management und Labels in deiner Wallet ist die Herkunft jedes Coins auch in zehn Jahren noch nachvollziehbar. Nebeneffekt: Du vermischst keine Coins aus unterschiedlichen Quellen, was deiner Privatsphäre ohnehin guttut.
3. Raus von der Börse
Ab 2028 sollen Börsen die Steuer direkt einbehalten. Dafür müssen sie Kaufkurs, Haltedauer und Identität jedes Kunden kennen und die Daten laufend abgleichen. Was auf einer Börse liegt, liegt damit dauerhaft im Blickfeld des Staates. Coins in Selbstverwahrung auf einer Hardware-Wallet unterliegen keinem automatischen Abzug. Steuerpflichtig bleiben sie trotzdem, erklären musst du sie dann selbst.
4. Nicht aus Panik verkaufen und neu kaufen
Manche überlegen, Coins mit Verlust zu verkaufen und neu zu kaufen, um Verluste „mitzunehmen", oder umgekehrt Gewinne vor dem Jahreswechsel zu realisieren. Ein Rückkauf nach dem 31.12.2026 wäre Neubestand, der Bestandsschutz dieser Coins wäre weg. Vor jedem solchen Schritt: ausrechnen oder einen Steuerberater fragen, der Bitcoin versteht.
Worum es eigentlich geht: nicht um Geld#
Das Finanzministerium begründet die Reform mit Gerechtigkeit: Es sei „ungerecht, wenn hart erarbeitete Einkommen und Kapitalerträge besteuert werden, Gewinne aus Spekulationen mit Kryptowerten aber weitgehend steuerfrei bleiben". Zwei Zahlen aus demselben Ministerium relativieren das.
Erstens die erwarteten Einnahmen: 160 Millionen Euro im Jahr 2028, steigend auf 350 Millionen Euro bis 2030. Gemessen an knapp einer Billion Euro Steuereinnahmen pro Jahr ist das ein Rundungsfehler. Kein Haushalt wird damit saniert.
Zweitens die Konstruktion: Der eigentliche Kern des Entwurfs ist nicht der Steuersatz, sondern der automatische Abzug durch Krypto-Dienstleister. Damit das funktioniert, braucht jede Börse ein vollständiges Bild deiner Käufe, Verkäufe und Einstandskurse, zusammen mit DAC8, das seit 2026 alle Transaktionen ans Bundeszentralamt für Steuern meldet. Die 50-%-Pauschale bei fehlenden Belegen setzt den Anreiz, der Börse auch die Kaufhistorie von anderswo zu übergeben. Das Ergebnis ist eine lückenlose Datenspur von der Identität bis zum Einstandskurs, verwaltet von privaten Unternehmen, die immer wieder Daten verlieren.
Und die Gerechtigkeit? Physisches Gold fällt auch nach dem Entwurf weiter unter § 23 EStG: ein Jahr halten, danach steuerfrei. Bitcoin, der nächste Verwandte des Goldes, wird herausgelöst und ins Aktienregime geschoben. Besteuert wird dabei der nominale Gewinn, auch der Teil, der nur die Geldentwertung ausgleicht. Wer mit Bitcoin seine Kaufkraft erhält, zahlt Steuern auf einen Gewinn, den er real nie gemacht hat. Warum das gerade Sparer trifft, steht in Schützt Bitcoin vor Inflation?.
Mit 350 Millionen Euro ist dieser Entwurf keine Einnahmequelle. Er ist Infrastruktur: ein Abzugsverfahren, das morgen mit einem anderen Satz, einer anderen Bemessungsgrundlage oder einer Meldepflicht für Wallet-Adressen weiterbetrieben werden kann.
Die Bitcoiner-Antwort bleibt dieselbe#
Keine Regierung kann per Referentenentwurf ändern, dass es nur 21 Millionen Bitcoin gibt und dass Coins, deren Schlüssel du selbst hältst, dir gehören. Steuerregeln kommen und gehen, die einjährige Haltefrist war schon immer eine Regel auf Widerruf. Wer seine Bitcoin-Strategie auf sie gebaut hat, lernt gerade, wie schnell sich so etwas ändern kann.
Was dagegen trägt, ist die alte Liste: möglichst ohne KYC kaufen, selbst verwahren, eine eigene Node betreiben, Belege für dich selbst sauber führen statt sie einer Börse zu überlassen. Privatsphäre heißt nicht, keine Steuern zu zahlen. Es heißt, dass nicht jeder Dritte in deiner Finanzhistorie mitlesen kann. Wie du deine steuerlichen Pflichten erfüllst, bleibt deine Entscheidung und deine Verantwortung.
Fazit#
- Heute gilt: ein Jahr halten, dann steuerfrei. Daran hat sich nichts geändert.
- Geplant ist: 25 % Abgeltungsteuer ohne Haltefrist für alles, was ab 1.1.2027 gekauft wird, automatischer Abzug durch Börsen ab 2028. Bis dahin ist es ein Entwurf ohne Kabinettsbeschluss.
- Der Stichtag 31.12.2026 ist ein Argument, geplante Käufe vorzuziehen, aber kein Grund, alles auf einmal zu kaufen.
- Was sich jetzt in jedem Fall lohnt: Kaufbelege sichern, Alt- und Neubestand in getrennten Wallets halten, Coins von der Börse holen.
Sobald sich am Stand etwas ändert, Kabinettsbeschluss, neuer Stichtag oder Gesetzestext, aktualisieren wir diesen Artikel.
Keine Steuerberatung:
Dieser Artikel ordnet einen Gesetzentwurf ein und ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen konkreten Fall, besonders bei größeren Beständen, Staking oder geplanten Umschichtungen vor dem Jahreswechsel, lohnt sich ein Steuerberater mit Bitcoin-Erfahrung.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf bitcoinlighthouse.de – dort findest du auch unsere Bitcoin-Workshops in München.


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