Vorratsdatenspeicherung, dritter Anlauf: Was die IP-Speicherung wirklich bedeutet
Die Bundesregierung will IP-Adressen drei Monate anlasslos speichern lassen. Aus den drei Monaten können bei modernen Anschlüssen dreizehn werden. Was im Entwurf steht, warum die Frist länger ist als angekündigt – und welche Maßnahmen tatsächlich etwas ändern.