Erbschaftsteuer auf das Elternhaus: Danke, Inflation! Eine Satire

Das Haus ist dasselbe, die Steuer wird trotzdem jedes Jahr höher. Eine dankbare Satire über eingefrorene Freibeträge, Geldillusion und die eleganteste Steuererhöhung der Republik. Mit echten Zahlen.

Bitcoinlighthouse

September 25, 2026 · 8 min read

Es gibt Häuser, die werden einfach immer wertvoller. Ganz ohne Zutun. Kein neues Dach, keine neue Heizung, nicht mal ein frischer Anstrich – das Einfamilienhaus, in dem deine Eltern seit 1987 wohnen, steht exakt so da wie früher. Dieselben Fliesen im Bad, dasselbe knarzende Treppengeländer, derselbe Gartenzwerg. Und trotzdem ist es heute ein Vermögen. Ein Wunder!

Und wie jedes Wunder in Deutschland wird es besteuert.

Das Wunder der wundersamen Wertvermehrung#

Nehmen wir das Haus deiner Eltern. 2009 hätte es ein Gutachter auf, sagen wir, 380.000 Euro geschätzt. Heute steht im Bewertungsbescheid 850.000 Euro. Was ist in der Zwischenzeit passiert? Hat jemand einen Pool gegraben? Ist unter dem Kartoffelbeet Öl gefunden worden?

Nein. Passiert ist das hier: Die Zentralbanken haben ein gutes Jahrzehnt lang Geld zum Nulltarif verteilt, und dieses Geld musste irgendwohin. Ein guter Teil davon floss in Betongold. Dazu kommt die ganz gewöhnliche Inflation, die jeden Euro Jahr für Jahr ein Stück kleiner macht. Das Haus ist nicht mehr wert geworden – der Euro ist weniger wert geworden. Man misst dasselbe Haus nur mit einem Zollstock, der jedes Jahr schrumpft.

Wie stark dieser Zollstock schrumpft, kannst du selbst nachrechnen:

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Ein Ökonom nennt so etwas nominalen Wertzuwachs. Das Finanzamt nennt es Bereicherung.

Freibeträge: seit 2009 liebevoll tiefgefroren#

Damit Oma ihr Häuschen trotzdem an die Kinder weitergeben kann, gibt es Freibeträge. Das ist das Schöne an Deutschland: Man denkt an die kleinen Leute. Kinder dürfen 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro.

Diese Zahlen gelten seit dem 1. Januar 2009. Unverändert. Seit fast siebzehn Jahren.

In derselben Zeit sind die Verbraucherpreise in Deutschland um rund 40 Prozent gestiegen. Die 400.000 Euro von damals haben heute also noch die Kaufkraft von grob 285.000 Euro. Um den Freibetrag von 2009 real zu erhalten, müsste er heute bei rund 560.000 Euro liegen. Er liegt bei 400.000.

Niemand hat den Freibetrag gesenkt. Es gab keine Abstimmung im Bundestag, keine Talkshow, keine Demo, keinen einzigen Politiker, der sich hinstellen und sagen musste: „Wir nehmen euren Kindern mehr vom Elternhaus weg." Das ist das Geniale an der Sache: Man muss eine Steuer nicht erhöhen, wenn man einfach die Grenzen nicht anpasst. Die Inflation erledigt den Rest, lautlos und ohne Pressemitteilung.

Die Steuerstufen selbst – 7 % bis 75.000 Euro, 11 % bis 300.000 Euro, 15 % bis 600.000 Euro und so weiter – sind natürlich ebenfalls seit 2009 eingefroren. Wer nominal wächst, rutscht also nicht nur über den Freibetrag, sondern auch noch in die nächste Stufe. Bei der Einkommensteuer nennt man das kalte Progression und gleicht sie zumindest teilweise aus, indem der Grundfreibetrag regelmäßig steigt. Bei der Erbschaftsteuer hat man sich diese Mühe gespart. Tote beschweren sich nicht, und Erben sind gerade mit Trauern beschäftigt.

Seit 2023 übrigens noch etwas wertvoller#

Damit das Wunder nicht nur von der Geldentwertung abhängt, hat der Gesetzgeber nachgeholfen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsregeln für Immobilien geändert. Seit dem 1. Januar 2023 setzt das Finanzamt Häuser für die Erbschaft- und Schenkungsteuer spürbar höher an als vorher – je nach Objekt um 20 Prozent, in Beispielrechnungen auch um über 50 Prozent.

Das Haus ist also zweimal wertvoller geworden: einmal durch die Inflation und einmal per Gesetz. Der Gartenzwerg ist sichtlich stolz.

Die Rechnung: ein ganz normales Elternhaus#

Zurück zum Einfamilienhaus. Nehmen wir an, die Tochter erbt es. Sie lebt und arbeitet in Köln, das Haus steht am Stadtrand von Berlin.

Erbfall 2009 Erbfall heute
Wert des Hauses 380.000 € 850.000 €
Freibetrag Kind 400.000 € 400.000 €
Steuerpflichtig 0 € 450.000 €
Steuersatz – 15 %
Erbschaftsteuer 0 € 67.500 €

Dasselbe Haus. Dieselben Fliesen. Derselbe Gartenzwerg. 2009 hätte es nichts gekostet, heute kostet es 67.500 Euro. Und woher soll die Tochter das Geld nehmen? Das Haus wirft ja nichts ab. Es steht da und ist ein Zuhause, sonst nichts – was für ein Vermögensgegenstand ein erstaunlich unproduktives Hobby ist.

Sie hat drei Möglichkeiten: Sie zahlt aus eigener Tasche (falls sie 67.500 Euro in der Tasche hat), sie nimmt einen Kredit auf das Haus auf, das sie gerade geerbt hat, oder sie verkauft. Das Elternhaus wird dann zur Kapitalanlage eines Fonds, und auch das ist ja irgendwie eine Form von Gemeinwohl.

„Aber es gibt doch das Familienheim!"#

Richtig, und das ist ein wirklich großzügiges Angebot. Kinder können das Elternhaus komplett steuerfrei erben – wenn sie selbst einziehen, und zwar unverzüglich, und dann zehn Jahre lang darin wohnen bleiben. Außerdem ist die Befreiung auf 200 Quadratmeter Wohnfläche begrenzt; was darüber hinausgeht, wird anteilig besteuert.

Unsere Tochter muss also nur ihren Job in Köln kündigen, die Kinder aus der Schule nehmen, nach Berlin ziehen und dort bis mindestens 2036 bleiben. Zieht sie vorher aus, wird die Steuer nachträglich fällig. Das ist keine Enteignung, das ist Wohnortberatung.

Wer das Haus nicht als Kind, sondern als Enkel erbt, hat dieses Glück übrigens meist nicht: Die Familienheim-Regel gilt für Enkel nur, wenn deren Elternteil schon verstorben ist.

Die Lebensgefährtin: ein Sonderangebot#

Noch eleganter wird es, wenn Menschen einander dreißig Jahre lang lieben, aber nie auf dem Standesamt waren. Die Lebensgefährtin, die mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haus gelebt hat, gilt vor dem Erbschaftsteuergesetz als Fremde. Steuerklasse III, Freibetrag 20.000 Euro, Steuersatz 30 Prozent.

Beim Haus für 850.000 Euro sind das 249.000 Euro. Fällig, während sie noch die Beerdigung organisiert. Der Staat wollte damit sicher nur ein Zeichen für die Ehe setzen. Romantisch.

Gleiches gilt für Geschwister, Nichten und Neffen, nur etwas milder: Steuerklasse II, ebenfalls nur 20.000 Euro Freibetrag, Steuersätze ab 15 Prozent aufwärts.

Keine Sorge, der Staat hat Geduld#

Wer die Steuer nur durch einen Verkauf des Hauses bezahlen könnte und selbst darin wohnt, kann sie auf Antrag bis zu zehn Jahre stunden lassen (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Immerhin zinslos. Aber gestundet heißt nicht erlassen: Der Staat wartet einfach. Er hat Zeit. Er stirbt ja nicht.

Warum sich darüber niemand aufregt#

Jetzt kommt der eigentlich faszinierende Teil. Man könnte erwarten, dass Millionen Eigentümer, deren Kinder eines Tages erben sollen, auf die Barrikaden gehen. Tun sie aber nicht. Und das liegt nicht daran, dass es ihnen egal wäre. Es liegt daran, dass der Trick so gut funktioniert.

Der Ökonom Irving Fisher hat ihm 1928 einen Namen gegeben: Geldillusion. Menschen denken in Nominalbeträgen. Wer hört, dass sein Haus heute 850.000 Euro wert ist, fühlt sich reich – und wer sich reich fühlt, findet es nicht ganz unfair, ein bisschen was abzugeben. Dass man dafür heute nicht mehr Haus hat als 2009, sondern exakt dasselbe Haus, fällt im Gefühl nicht auf. Die Zahl ist größer geworden, also muss man reicher sein.

Dazu kommt die deutsche Tugend, einem Bescheid grundsätzlich zu glauben. Wenn ein Schreiben mit Bundesadler kommt, auf dem ein Betrag steht, dann wird dieser Betrag schon stimmen. Wir sind ein Volk, das eher die eigene Rechnung dreimal prüft als die Rechnung, die man uns schickt. Das ist sympathisch. Es ist nur leider auch sehr günstig für alle, die Rechnungen verschicken.

Und schließlich: Erbschaften passieren selten und einzeln. Jeder trifft den Mechanismus höchstens ein-, zweimal im Leben, meist in einer Phase, in der man anderes im Kopf hat. Eine Steuer, die jeden trifft, aber jeden zu einem anderen Zeitpunkt und in Trauer, ist politisch praktisch unsichtbar. Schöner kann man es nicht konstruieren.

Und was hat das mit Bitcoin zu tun?#

Um es gleich klarzustellen: Bitcoin ist kein Schlupfloch. Wer Bitcoin erbt, zahlt in Deutschland genauso Erbschaftsteuer, bewertet zum Euro-Kurs am Todestag, mit denselben eingefrorenen Freibeträgen. Mehr dazu, wie du Bitcoin sauber vererbst, steht im Notfallplan für Bitcoin-Erben.

Der Punkt ist ein anderer. Die Erbschaftsteuer auf das Elternhaus ist nur ein besonders anschauliches Beispiel für ein Prinzip, das überall wirkt: Wer in einem Geld misst, das beständig an Wert verliert, zahlt Steuern auf Gewinne, die es nie gegeben hat. Bei Omas Haus, beim Sparbuch, beim Gehalt, das „steigt" und trotzdem weniger kauft. Wer das einmal verstanden hat, sieht den schrumpfenden Zollstock überall.

Bitcoin ist aus genau dieser Beobachtung entstanden: ein Geld mit einer festen Menge, das niemand per Beschluss vermehren kann – und bei dem deshalb auch niemand still und leise von der Entwertung profitiert. Warum das einen Unterschied macht, erklären wir in Schützt Bitcoin vor Inflation? und am Beispiel einer Suppendose in Inflation und Tomatensuppe.

Bis dahin: Grüß den Gartenzwerg. Er ist heute sehr viel wert. Behaupten zumindest die, die ihn besteuern.

Dieser Artikel ist Satire, die Zahlen sind es nicht. Er ersetzt keine Steuerberatung – wer ein Haus erben oder verschenken will, sollte das mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht durchrechnen. Rechtsstand: September 2026.


Dieser Artikel erschien zuerst auf bitcoinlighthouse.de – dort findest du auch unsere Bitcoin-Workshops in München.

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